Alle Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung. Sie haben das Recht auf Schutz vor sexuellem Missbrauch (Artikel 19/34 UN – Kinderrechtskonvention).
Das Team der Dechant-Wessing-Schule will die Rechte jedes einzelnen unserer Schülerinnen und Schüler gewahrt wissen. Auf der Grundlage des Grundgesetzes und der Landesverfassung unterrichten und erziehen wir unsere Kinder mit Verwirklichung der in Artikel 7 der Landesverfassung bestimmten allgemeinen Bildungs- und Erziehungsziele. Teil dieser Erziehungsziele ist der Schutz vor (sexualisierter) Gewalt.
Unser Schutzkonzept soll einerseits dazu beitragen, den Kindern an unserer Schule einen geschützten Raum zu bieten. Andererseits soll das Konzept aber auch dazu dienen, Schülerinnen und Schülern, die andernorts sexuellen Missbrauch oder Übergriffe erleiden, bei uns ein kompetentes, verstehendes und helfendes Gegenüber finden zu lassen.
Daher erfordert es die Sorge für das Wohl der Kinder, jedem Anschein von Vernachlässigung oder Misshandlung nachzugehen und gegebenenfalls rechtzeitig über die Einbeziehung anderer Stellen zu entscheiden, wie es auch vom Schulgesetz NRW gefordert wird.
An unserer Schule arbeiten Lehrkräfte im Unterricht und in der OGS- Betreuungszeit, gleichzeitig arbeiten OGS-Mitarbeiterinnen im Unterricht mit. Unser Anspruch, den Kindern einen geschützten Raum zu bieten, erstreckt sich auf Unterrichtszeiten wie auch auf Betreuungszeiten in der ÜMI und des Offenen Ganztags. Unser Schutzteam besteht aus kompetenten Ansprechpersonen und ist mit allen Schulbereichen vereint.
Wenn Sie das komplette Schutzkonzept unserer Schule lesen möchten, finden Sie es unter folgendem Link:
Schutzkonzept der Dechant-Wessing-Schule Stand 03.09.2025
Es wurde in der Schulkonferenz am 16.09.2025 verabschiedet.