Hier finden Sie alle früheren Meldungen und Hinweise zur Corona-Krise.
Dienstag, 31.1.2023
Liebe Eltern,
nach fast drei Jahren mit vielen Herausforderungen ist der Brief der Schulministerin wie ein Schlussstrich unter diese außergewöhnlich schwierige Zeit.
Zahlreiche Einschränkungen mussten wir hinnehmen, zahlreiche Ideen entwickeln, wie wir mit der sich immer wieder ändernden Situation umgehen. Manche Familien mussten auch in unserer Schulgemeinde den Verlust eines geliebten Menschen verkraften oder kämpfen noch mit den Nachwirkungen der Coronazeit. Ihnen wünschen wir weiterhin viel Kraft!
In der Schule wurden in den letzten Jahren Masken zur Normalität, das Händewaschen, Abstandhalten und zeitweise auch das Testen hatten die Kinder schnell verinnerlicht. Wir sind dennoch sehr erleichtert, dass das Schulleben nun wieder entspannter stattfinden kann!
Die wichtigsten Änderungen zum 1.2.2023 sind:
– Das anlassbezogene Testen fällt weg.
– Die 5-tägige Isolationspflicht entfällt. Kranke Kinder, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besuchen die Schule wie gewohnt nicht. Sie haben nun selbst zu entscheiden, ab wann ein Schulbesuch möglich ist.
– Masken können weiterhin freiwillig getragen werden. (Bei Verdacht auf eine Erkrankung bitten wir dringend darum, eine Maske zu tragen und sich zu testen.)
– Selbsttests werden nicht mehr regelmäßig verteilt. Bei Bedarf melden Sie sich bitte in der Schule, dann erhalten Sie Tests von uns.
– Die Hygieneregeln gelten in der Schule weiterhin.
Freitag, den 18.3.2022
In der heutigen Schulmail werden aktuelle Änderungen der Regelungen des Infektionsschutzes ausgeführt:
– ab der Woche vor den Osterferien gilt nicht mehr die Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes
– bis zu den Osterferien gilt noch die Testpflicht, nach den Osterferien ist sie aufgehoben.
Selbstverständlich kann weiterhin freiwillig eine Maske getragen werden. Wegen der aktuell weiterhin sehr angespannten Infektionslage möchten wir auch ausdrücklich darum bitten.
Die ganze Schulmail können Sie hier nachlesen: Änderung Regelungen zum Infektionsschutz
Liebe Eltern der DWS,
soeben erreichte uns eine Schulmail des Ministeriums, in der folgende Veränderungen des Testverfahrens an Grundschulen angekündigt werden:
Änderungen ab dem 28. Februar 2022:
1. Die Pooltestungen werden ab diesem Tag beendet.
2. Nichtimmunisierte müssen ab dann dreimal in der Woche (montags, mittwochs und freitags bzw. am Vorabend dieser drei Tage) außerhalb der Schule, also in der Regel zu Hause, einen Antigen – Selbsttest durchführen. Die Tests werden den Kindern von der Schule mit nach Hause gegeben.
3. Die Eltern versichern einmalig die regelmäßige und ordnungsgemäße Durchführung der drei wöchentlichen Testungen zu Beginn des neuen Testverfahrens und geben ihren Kindern bis zum 28.2.2022 eine entsprechende Bescheinigung für die Schule mit. Hierfür wird noch ein Formblatt vom Ministerium erstellt und an Sie weitergeleitet.
4. Geimpfte und/oder genesene Personen sind von der Testpflicht befreit.
5. Sollte sich bei einem KInd in der Schule ein begründeter Verdacht auf eine mögliche Coronainfektion ergeben, kann die Schule eine anlassbezogene Testung mit einem Antigen-Selbsttest vornehmen.
Sollten Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne.
Mit vielen Grüßen,
Ilka Pelke
Schulleiterin
Mittwoch, 26.1.2022
Liebe Eltern der DWS!
In der neuen Pressemitteilung des Ministeriums vom 25.1.22 wurde für uns alle überraschend eine sofort geltende Änderung mitgeteilt, die Sie im Anschluss finden.
Für unsere Schule bedeutet das konkret und in aller Schnelle eine Umstellung der Testung:
Die Lollitests werden weiterhin als Pooltests stattfinden.
Die Lollitest-Poolergebnisse erreichen jetzt nur noch die Schule, nicht die Eltern.
Bei allen Klassen geht die Pooltestung im gewohnten Rhythmus weiter (montags und mittwochs Klassen 2 und 3, dienstags und donnerstags Klasse 1 und 4)
Lolli-Einzeltests werden ab sofort nicht mehr durchgeführt.
Falls ein Pooltestergebnis positiv sein sollte, wird die Schule die Eltern der Klasse informieren, dass die Kinder vor dem nächsten Schultag einen Schnelltest machen müssen. Das geschieht in der Regel in der Schule zu Beginn des Tages. Dazu schreiben wir bis spätestens 21 Uhr abends eine Mail über Iserv. Sollte das Ergebnis bis dahin nicht vorliegen, erhalten Sie bis morgens um 6.45 Uhr eine Nachricht über IServ. Zudem werden die Klassenpflegschaftsvorsitzenden informiert, die die Information ihrerseits zusätzlich weitergeben.
1. Bitte testen Sie Ihr Kind zu Hause, sobald Sie die Nachricht über einen positiven Pooltest erhalten. Infizierte Kinder bleiben direkt zu Hause und kommen nicht in die Schule. Eine Kontrolltestung außerhalb des Schulsystems ist erforderlich, sollte der Selbsttest positiv sein.
(Der Lolli-Einzeltest, den Sie schon zu Hause haben, wird im Moment nicht mehr gebraucht. Bitte bewahren Sie ihn aber dennoch auf, er könnte noch einmal zum Einsatz kommen!)
2. Im Falle eines positiven Pooltests in einer Klasse werden die Kinder am nächsten Morgen schon vor Schulbeginn getestet. Für den Fall treffen sich die Kinder der Klasse auf der Grünen Pause und gehen gemeinsam in die Aula. Die Lehrkraft, die in der ersten Stunde den Unterricht in der Klasse hat, testet die Kinder. Die Kinder warten auf auf der Grünen Pause auf das Ergebnis, nur negativ getestete Kinder dürfen in ihre Klasse. Positiv getestete Kinder bleiben auf dem Schulhof oder in einem Nebenraum und werden umgehend abgeholt bzw. gehen in Absprache mit den Eltern nach Hause.
3. Wenn eine Klasse einen positiven Pooltest erhält und wir keinen Infizierten ausfindig machen können, werden die OGS- und ÜMI-Eltern dieser Klasse informiert. Sie werden gebeten bzw. gefragt, ihre Kinder nach Möglichkeit nicht in die Betreuung zu geben. Eine Betreuung für Kinder, deren Eltern auf die Betreuung angewiesen sind, wird weiterhin angeboten.
4. Da die Zeitspanne zwischen den Tests von Mittwoch bzw. Donnerstag bis zum folgenden Montag sehr lang ist (bei der kürzeren Infektionszeit von Omikron), sollen alle Kinder montags einen Selbsttest in der Klasse machen, da sie nun auch keinen weiteren Einzeltest mehr machen müssen.
Die Informationen trafen erst am Abend über die Presseerklärung des Ministeriums ein, so dass wir keinen Vorlauf in der Organisation haben konnten. Nach wie vor ist das Ziel, Ansteckungen zu verhindern. Dazu dienen auch alle weitere Maßnahmen wie das Tragen der Masken, das Lüften und das Händewaschen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und die gute Zusammenarbeit. Ein herzliches Dankeschön geht auch an die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften und der Schulkonferenz, von denen in dieser Coronazeit mehr als üblich verlangt wird!
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Montag, den 13.12.2021
Die aktuelle Schulmail gibt einige Auskünfte zum Unterricht bis zu den Weihnachtsferien.
Von einer möglichen Aufhebung der Präsenzpflicht steht nichts in der Email. Demnach gehen wir davon aus, dass wie geplant der Donnerstag der nächsten Woche der letzte Schultag sein wird.
Es gibt wenige Punkte, die wichtig/neu sind:
– am ersten Tag nach den Weihnachtsferien werden alle getestet, nähere Informationen folgen.
– ab dem 17.12.21 gibt es ein Impfangebot für 5 bis 11-Jährige
Die vollständige Mail können Sie hier lesen: Schulbetrieb vor den Weihnachtsferien
Mittwoch, den 1.12.2021
Die aktuelle Schulmail erläutert die Wiedereinführung der Maskenpflicht auch am Sitzplatz ab Donnerstag, den 2.12.2021.
Hier die vollständige Mail: Schulmail Maskenpflicht-am-Sitzplatz
Mittwoch, den 17.11.2021
In der aktuellen Schulmail geht es um einen veränderten Ablauf des Testverfahrens, nach jetzigem Stand der Planung.
Sie können die Schulmail hier lesen: Schulmail-zur-Optimierung-des-Lolli-Testverfahrens
Mittwoch, den 10.11.2021
Die Quarantäne-Regeln wurden noch einmal aktualisiert:
Falls die Sitznachbarn keine Maske getragen haben, erhalten alle unmittelbaren Sitznachbarn sternförmig bis 1,5 m Abstand eine Quarantäne. Für Kontaktpersonen besteht weiterhin die Möglichkeit der Freitestung ab dem Tag 5.
Das gilt für alle Gruppen, also auch die ÜMI und die OGS.
Haben die Kinder eine Maske getragen, gibt es keine Quarantäne. Sie müssen aber an der folgenden Tagen eine Maske tragen und an den folgenden Tagen an den zwei seriellen Testungen teilnehmen.
Vollständig geimpfte Personen erhalten grundsätzlich keine Quarantäne.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Donnerstag, den 28.10.2021
Mit der aktuellen Schulmail wird die Aufhebung der Maskenpflicht am Sitzplatz ab nächster Woche bestätigt.
Die aktuellen Corona-Regeln in der Übersicht:
Die neuen Masken-Regeln:
Die Maskenpflicht entfällt in folgenden Situationen:
- an festen Sitzplätzen in Klassen oder Kursräumen
- in der Ganztagsbetreuung und auch hier immer dann, wenn Schülerinnen und Schüler an festen Plätzen sitzen
- für Lehrkräfte und Betreuungs- sowie sonstiges Personal, wenn sie mehr als 1,5 Meter Abstand halten
- Im Lehrerzimmer und bei Konferenzen an festen Sitzplätzen
Masken müssen noch getragen werden:
- im Schulgebäude immer dann, wenn der feste Sitzplatz verlassen wird.
Quarantäne-Regeln
Tritt in einer Klasse eine Infektion auf, sollen ab sofort nur noch die infizierte Person und die unmittelbaren Sitznachbarn in Quarantäne geschickt werden – vollständig Geimpfte oder Genesene ausgenommen. Wer in Quarantäne ist, kann sich frühestens nach fünf Tagen „freitesten“. Anerkannt werden dafür ein PCR- oder ein qualifizierter Antigentest.
Weiterhin regelmäßige Tests
Die regelmäßigen Tests gehören bis zu den Weihnachtsferien weiterhin zu den Routinen in unserem Schulalltag. An Grundschulen gibt es weiterhin zweimal wöchentlich die bekannten PCR-Pooltests, die sogenannten Lolli-Tests.
Auch an den Regeln für Hygiene und fürs Lüften wird weiter festgehalten.
Mittwoch, den 6.10.2021
Laut der heutigen Schulmail plant die Landesregierung, die Maskenpflicht am Sitzplatz mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien (ab 2.11.) abzuschaffen. Für alle Wege innerhalb des Schulgebäudes gilt die Maskenpflicht aber weiterhin.
Die vollständige Mail können Sie hier lesen: Informationen zum Schulbetrieb nach den Herbstferien
Freitag, den 10.9.2021
Mit der neuen Schulmail vom 09.09.2021 ergeben sich einige Neuerungen:
1. Die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ist ab sofort grundsätzlich auf die nachweislich infizierte Person zu beschränken. Das bedeutet, dass Sitznachbarinnen und -nachbarn von infizierten Kindern in der Regel nicht mehr in Quarantäne geschickt werden.
2. Die Allgemeinen Hygienemaßnahmen gelten weiterhin.
3. Sollte dennoch einmal eine Quarantäne angeordnet werden, kann diese durch einen negativen PCR-Test frühestens am fünften Tag der Quarantäne beendet werden.
4. In der Schule gilt weiterhin eine Maskenpflicht in Innenräumen und die Testpflicht für nicht immunisierte Personen.
Die vollständige Mail können Sie hier lesen: Schulmail Neuregelung Quarantäne
Dienstag, den 31.8.2021
In der aktuellen Schulmail werden weitere Einzelheiten zu den Rahmenbedingungen des Unterrichts genannt, z.B. in Bezug auf Testungen und entsprechende Nachweise.
Die vollständige Mail können Sie hier lesen: Schulmail NRW: Hinweise zur Testung
Donnerstag, den 1.7.2021
Die neue Schulmail gibt einen Ausblick auf die Rahmenbedingungen nach den Sommerferien – diese führen nach jetzigem Stand die aktuell geltenden Regeln weitgehend fort.
Die vollständige Mail können Sie hier lesen: Rahmenbedingungen für den Beginn des Schuljahres 2021/
Freitag, den 18.6.2021
Aufgrund der sinkenden Inzidenzzahlen hat die Landesregierung NRW mit ihrer Schulmail vom 17. Juni 2021 die Maskenpflicht an Schulen auf den Prüfstand gestellt. Ab Montag, 21. Juni 2021, gelten die folgenden Regelungen:
Die Maskenpflicht entfällt im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen.
Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter.
Es bleibt allerdings jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, im Außenbereich freiwillig eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Die ganze Schulmail können Sie hier lesen: Aufhebung der Maskenpflicht im Außenbereich
Freitag, den 28.5.2021
Laut der neuesten Corona-Verordnung können Schulen nun getesteten Schülern auf Wunsch eine Bescheinigung über das negative Testergebnis ausstellen.
An Grundschulen kann dies aufgrund der Pooltestung erst am Folgetag geschehen.
Kinder an der DWS aus den Jahrgängen 1 und 3 können sich also dienstags und donnerstags eine Bescheinigung ausstellen lassen, die Jahrgänge 2 und 4 am Mittwoch und Freitag.
Die formellen Rahmenbedingungen sind allerdings noch nicht vollständig geklärt, daher können wir an der DWS erst nach Fronleichnam damit beginnen.
Bei Bedarf richten Sie eine entsprechende Anfrage bitte über Iserv an die jeweilige Klassenleitung, am Testtag bis 18 Uhr.
Hier die entsprechende Schulmail: Bescheinigungen über Corona-Testungen
Donnerstag, den 27.5.2021
Hier die aktuelle Schulmail mit einigen Ausführungen zum „Lolli-Test“ im Präsenzunterricht: Schulmail „Lolli-Testverfahren ab dem 31.5.“
Mittwoch, den 20.05.2021
Schulministerin Frau Gebauer hat gestern mitgeteilt, dass – bei gleichbleibend entspannter Lage – ab Montag, dem 31.5. wieder Präsenzunterricht für alle Kinder erteilt wird.
Genauere Informationen erhalten Sie zeitnah.
Die gesamte Email können Sie hier nachlesen: Schulmail zum Schulbetrieb ab 31.5.
Dienstag, den 11.5.2021
„STADTRADELN“ ist ein Wettbewerb, bei dem es darum geht, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen und sich dabei mit anderen Kommunen zu messen. Deutschlandweit nehmen viele Städte und Gemeinden daran teil, auch der Kreis Warendorf.
Die DWS wird sich in diesem Jahr ebenfalls an der Aktion beteiligen, unter der Federführung von Frau Viehmeyer. Der Zeitraum ist vom 29. Mai bis zum 18. Juni, kurz vorher erhalten Sie über Iserv genaue Informationen über den Ablauf und die Anmeldung. Die Teilnahme ist natürlich freiwillig!
Hier finden Sie die entsprechende Internetseite: https://www.stadtradeln.de/kreis-warendorf
Mittwoch, den 5.5.2021 17.30 Uhr
Sehr geehrte Eltern,
wir sind soeben vom Schulamt des Kreises Warendorf informiert worden:
Am kommenden Montag, den 10.5.2021 kann wieder mit dem Wechselunterricht begonnen werden.
An unserer Schule starten wir am Montag mit den Jahrgängen 2 und 4.
Wir freuen uns auf die Kinder.
Im Namen des Teams-
Dorothee Nottebaum
Mittwoch, den 5.5.2021
Das Schulministerium hat zwei Videos erstellt, in denen die neuen „Lolli“-Tests erklärt werden.
Ein kurzes, animiertes Video können Sie hier abrufen.
Ein zweites, etwas längeres Erklärvideo können Sie hier abrufen.
Dienstag, den 4.5.2021
Gestern erreichte uns die aktuelle Schulmail u.a. mit Erläuterungen zu den neuen „Lolli“-Tests und dem vorgeschriebenen „Wechselmodell“.
Hier können Sie die gesamte Mail nachlesen: Schulmail 3.5.2021
Zeitnah erhalten Sie Informationen zur konkreten Umsetzung an der DWS.
Mittwoch, den 28.4.2021
Ein wichtiger Hinweis für alle berufstätigen Eltern:
In der neuen Corona-Schutzverordnung wurde die Zahl der Kinderkrankentage erneut angehoben und beträgt im Kalenderjahr 2021 nun 30 Tage pro Kind, bei Alleinerziehenden 60.
Eine entsprechende Mitteilung der Bezirksregierung können Sie hier nachlesen: Hinweise Kinderkrankentage Stand April 2021
Freitag, den 23.4.2021
Sehr geehrte Eltern der DWS,
am Montag, den 26.4.2021 starten wir wieder mit dem Distanzunterricht.
Wie gewohnt erhalten Sie von den Lehrkräften die Arbeitspläne für die kommende Woche. Die Regelungen für die Notbetreuung sind Ihnen bekannt.
Zur Dauer des Distanzunterrichts kann keine Aussage getroffen werden, da dies abhängig ist von den Inzidenzzahlen.
Mit freundlichem Gruß
Dorothee Nottebaum
Freitag, den 23.4.2021
Gestern Abend erreichte uns die aktuelle Schulmail zur Situation nach der Anpassung des Corona-Schutzgesetzes.
Hier die vollständige Email: Schulmail zum angepassten Corona-Schutzgesetz
Konkrete Informationen zum Vorgehen an unserer Schule erhalten Sie möglichst bald.
Freitag, den 9.4.2021
Sehr geehrte Eltern,
gestern erreichte uns die Nachricht des Ministeriums, dass in der kommenden Woche (12.4.bis 16.4.2021) nur Distanzunterricht stattfinden darf.
Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des Schulministeriums.
Die Kollegen werden nun einen Wochenplan für die nächste Woche erstellen und Ihnen diesen auf den bekannten Wegen am Sonntag zukommen lassen.
Notbetreuung
Die Anmeldungen, die vor den Ferien erfolgten, sind nicht mehr gültig!
Ich möchte Sie bitten, genau zu prüfen, ob es eine Betreuungsmöglichkeit zu Hause gibt, bevor Sie Ihr Kind zur Notbetreuung anmelden.
Eine Anmeldung ist nur unter gs.dechantwessing@warendorf.de möglich:
Name des Kindes
Klasse
notwendige Betreuungstage mit konkreten Zeiten
Es werden nur Anmeldungen berücksichtigt, die bis Samstag 12 Uhr eingegangen sind.
Wenn Sie keine Antwort erhalten, können wir die Notbetreuung realisieren.
Ich wünsche ein schönes Wochenende-
Dorothee Nottebaum
Mittwoch, 14.4.
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Bundesgesetz) ist nach der gestrigen Verabschiedung im Deutschen Bundestag bereits heute im Bundesrat behandelt worden. Unmittelbar nach dessen Entscheidung hat der Bundespräsident das Gesetz ausgefertigt. Somit tritt es schon am morgigen Freitag, 23. April 2021, in Kraft. Ich wende mich daher auf dem schnellstmöglichen Weg an Sie, um über die Auswirkungen dieser neuen Rechtslage auf den Schulbereich zu informieren.
Das Gesetz schafft einen geänderten rechtlichen Rahmen für das staatliche Handeln in der Corona-Pandemie. Es führt eine bundesweit verbindliche „Notbremse“ ein, die zunächst ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 ab dem übernächsten Tag zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz auslöst. Ab einer Inzidenz von 165 gelten weitergehende Maßnahmen.
Das neue Recht erstreckt sich auch auf den Schulbereich. Allerdings gelten die konkreten Folgen der gesetzlichen Vorgaben des Bundes nicht per se landesweit, sondern je nach Betroffenheit in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten, in denen sich Ihre Schule befindet.
An dieser Stelle möchte ich Sie zunächst über die neuen Regelungen und deren landesrechtlicher Umsetzung informieren. Zu der Frage, welche Schulen ab dem kommenden Montag, 26. April 2021, konkret betroffen sind, komme ich in diesem Schreiben nochmals zurück.
Neue Vorgaben zum Schulbetrieb in der Pandemie
Die wesentlichen Vorgaben und deren landesrechtliche Umsetzung lassen sich wie folgt umreißen:
- Präsenzunterricht an Schulen ist nur zulässig, wenn angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden.
- Die Teilnahme von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften am Präsenzunterricht setzt wöchentlich zwei Tests voraus.
- Der Schulbetrieb findet aufgrund der angespannten Pandemielage grundsätzlich bis auf Weiteres nur im Wechselunterricht statt; Abschlussklassen sind davon ausgenommen.
- Bei einer regionalen Inzidenz von mehr als 165 ist Präsenzunterricht untersagt. Abschlussklassen und Förderschulen sind davon ausgenommen. Das bedeutet regional, dass es auf die Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt ankommt.
- Prüfungen, insbesondere Abschlussprüfungen, sind kein Unterricht im Sinne des Bundesgesetzes und bleiben daher von den Einschränkungen des Präsenzbetriebs unberührt.
- Die Länder können Betreuungsangebote (pädagogische „Notbetreuung“) einrichten.
Diese Vorgaben finden sich in Nordrhein-Westfalen wie schon die bisherigen Vorgaben zum Infektionsschutz in der Coronabetreuungsverordnung. Sie übernimmt die neuen bundesrechtlichen Vorgaben und bleibt damit das für die Schulen allein maßgebliche Regelwerk. Nordrhein-Westfalen wird hierbei von den Ausnahmevorschriften für Abschlussklassen und Förderschulen Gebrauch machen und die Ihnen bekannten pädagogischen Betreuungsangebote fortführen.
Das Inkrafttreten des Bundesgesetzes bedingt auch Änderungen der Coronabetreuungsverordnung. Auf folgende Regelungen in der Coronabetreuungsverordnung weise ich noch einmal besonders hin:
- Die Testpflicht und die Abläufe in den Schulen bleiben im Wesentlichen unverändert. Über die bisherigen Testverfahren hinaus werden auch kindgerechte Pooltests an Grundschulen und an Förderschulen zugelassen. Das Ministerium für Schule und Bildung arbeitet derzeit an der Beschaffung und Vorbereitung solcher Tests.
- Die Angebote der bisherigen Notbetreuung werden in die pädagogischen Betreuungsangebote integriert und folgen den dazu erlassenen Regeln in der SchulMail vom 11. Februar 2021.
- Als Abschlussklassen gelten weiterhin die Abschlussklassen der allgemeinbildenden Schulen, der Berufskollegs und der Förderschulen, der entsprechenden Semester im Bildungsgang Realschule des Weiterbildungskollegs. Dies gilt auch für die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, des beruflichen Gymnasiums und der Bildungsgänge des Weiterbildungskollegs.
- Daneben werden einige Vorschriften präzisiert. Hier möchte ich die Pflicht zur Übermittlung positiver Testergebnisse an die Gesundheitsämter hervorheben; dies war bereits Gegenstand der SchulMail vom 14. April 2021.
Welchen Schulen sind konkret betroffen?
Wie ich oben dargelegt habe, ist für den konkreten Schulbetrieb (Wechselunterricht/Distanzunterricht) vor Ort entscheidend, welcher Inzidenzwert in dem Kreis oder der kreisfreien Stadt des Schulstandortes festgestellt wurde. Die Umstellung vom Wechselunterricht auf den Distanzunterricht findet statt, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte sogenannte 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet. Die konkrete Feststellung trifft für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt sodann das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Die „Notbremse“ tritt dann am übernächsten Tag in Kraft.
Für alle jetzt schon betroffenen Kreise und kreisfreien Städte mit einer seit drei Tagen bestehenden Inzidenz von mindestens 165 bedeutet dies, dass faktisch ab Montag, 26. April 2021, die Einschränkungen für den Schulbetrieb (Distanzunterricht) wirksam werden. Maßgeblich ist die oben erwähnte Feststellung des MAGS. Sie kann frühestens am Freitag, 23. April 2021, erfolgen. In der Konsequenz treten die Beschränkungen rechtlich am Sonntag als „übernächstem Tag“ in Kraft.
Das MAGS wird in einer sehr transparenten Form insbesondere in seinem Internetauftritt die jeweils betroffenen Kreise und kreisfreien Städte aufführen. Ferner rege ich den Kontakt zu Ihrem Schulträger an, der über die nötigen Informationen verfügen wird. Ich gehe davon aus, dass auch die kommunalen Krisenstäbe eine rechtzeitige Unterrichtung der Schulleiterinnen und Schulleiter im Blick behalten werden.
Alle Schulen, für deren Standort keine Regelungen wegen einer Inzidenz von mindestens 165 getroffen werden, setzen den Schulbetrieb bis auf Weiteres im Wechselunterricht fort. Die Hinweise aus vorangegangenen SchulMails gelten dementsprechend weiter (siehe zuletzt die SchulMail vom 14. April 2021).
Wichtig ist auch die Feststellung, dass aufgrund der bundesrechtlichen Regelungen zu den Folgen bestimmter Inzidenzwerte für den Schulbetrieb Regelungen für die Schulen ab sofort nur noch durch die Coronabetreuungsverordnung und den hierauf beruhenden, oben dargestellten Mitteilungen des MAGS und nicht mehr durch Allgemeinverfügungen einzelner Kreise und kreisfreier Städte erfolgen.
Im Einzelnen:
Abschlussklassen
Die Definition der Abschlussklassen an allgemeinbildenden Schulen, wie sie in der SchulMail vom 11. Februar 2021 formuliert wurde, ist weiterhin gültig. Zu Ihrer Information füge ich die entsprechende Passage hier noch einmal ein:
„Zu den Abschlussklassen in den allgemeinbildenden Schulen zählen:
Alle Klassen, die in diesem Jahr an den geplanten zentralen Prüfungen für den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 sowie dem mittleren Schulabschluss (ZP 10) teilnehmen.
Alle Schülerinnen und Schüler, die – auch ohne Teilnahme an den ZP 10 – die letzte Klasse im allgemeinbildenden Schulsystem besuchen und damit vor einem Übergang stehen. Hierzu gehören insbesondere Schülerinnen und Schüler aus der Förderschule, die zieldifferent unterrichtet werden oder am Ende des Schuljahres einen Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erlangen können.
Alle Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe an Gymnasien, Gesamtschulen und Weiterbildungskollegs. Dies sind neben den Schülerinnen und Schülern der Qualifikationsphase 2, für die ab dem 23. April 2021 die Abiturprüfungen beginnen, auch die Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase 1, da auch deren Leistungen bereits zur Gesamtnote des von ihnen angestrebten Abiturs zählen.“
Förderschulen
Grundsätzlich gelten die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen auch für die Förderschulen. Allerdings kann der Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung, die nach § 9 Absatz 1 als Ganztagsschulen geführt werden, auch bei einem Inzidenzwert, der höher als 165 liegt, fortgeführt werden.
Für diese Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer Behinderung in der Regel altersunabhängig nicht ohne Betreuung zuhause bleiben können und oftmals auch nicht erfolgreich am Distanzunterricht teilnehmen können, bestand bisher ein Anspruch auf Teilnahme an der pädagogischen Betreuung. Da die Klassen und Lerngruppen bei diesen Förderschwerpunkten jedoch klein sind, die Hygienebestimmungen aufgrund der Vulnerabilität der Schülerschaft besonders konsequent durchgehalten werden und das Personal an Förderschulen bei der Impfpriorisierung vorgezogen wurde, soll hier Präsenzunterricht grundsätzlich ermöglicht werden.
Auf Antrag der Landschaftsverbände kann das auch für die Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Sehen sowie Hören und Kommunikation durch die obere Schulaufsicht genehmigt werden. Eltern, die ihre Kinder bei einem Inzidenzwert, der über 165 liegt, nicht am Präsenzunterricht teilnehmen lassen wollen, zeigen das gegenüber der Schule schriftlich an. Ein Anspruch auf Betreuung ergibt sich daraus nicht. Distanzunterricht wird im Rahmen der Möglichkeiten der Schule angeboten.
Bildung konstanter Lerngruppen
Grundsätzlich sind Sie mit der SchulMail vom 5. März 2021 darauf hingewiesen worden, dass in der Sekundarstufe I konstante Lerngruppen zu bilden sind, um eine Durchmischung beispielsweise im Rahmen der äußeren Differenzierung, im Wahlpflichtbereich sowie im Unterricht der zweiten Fremdsprache zu vermeiden. Da inzwischen regelmäßige Corona-Testungen erfolgen, es beim Fremdsprachenunterricht auf Präsenzunterricht in besonderen Maße ankommt und der Wahlpflichtbereich in einigen Schulformen Hauptfachcharakter hat, ist nach Entscheidung der Schule in diesen Fächern nunmehr auch die Bildung von Lerngruppen mit Schülerinnen und Schülern aus unterschiedlichen Klassen möglich. Die Teilnahme und Sitzordnung ist gesondert zu dokumentieren.
Klassenarbeiten und Klausuren
Solange an einer Schule ausschließlich Distanzunterricht erteilt wird, können in der Regel keine Klassenarbeiten geschrieben werden. Mit einem gesondertem Erlass vom 22. April 2021 hat das Ministerium für Schule und Bildung daher die in den Verwaltungsvorschriften zu § 6 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I festgelegte Zahl der Klassenarbeiten so geändert, dass im zweiten Halbjahr des laufenden Schuljahres in den Fächern mit Klassenarbeiten jeweils mindestens eine Leistung im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ zu erbringen sein wird. Dies gilt nicht für die Klassen der Jahrgangsstufe 10, in denen Schülerinnen und Schüler an der ZP 10 teilnehmen; hier sind unverändert mindestens zwei Leistungen im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ erforderlich, von denen die ZP 10 eine ist. Die ZP 10 darf jedoch nicht zur Bildung der Vornote gemäß § 32 Absatz 1 APO-SI herangezogen werden.
Die in § 6 Absatz 8 Satz 1 und 3 APO-S I eröffnete Möglichkeit, eine Klassenarbeit durch eine andere gleichwertige schriftliche oder mündliche Leistungsüberprüfung zu ersetzen, bleibt auch für den Fall bestehen, dass in Nicht-Abschlussklassen die Anzahl der Leistungsnachweise im Bereich „Schriftliche Arbeiten“ auf eine reduziert werden muss.
Mit dem Erlass vom 27. Februar 2021 hatte ich Sie darüber informiert, dass die zentrale Klausur am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe in diesem Jahr entfällt und die Mindestzahl der Klausuren in diesem Halbjahr auf eine reduziert wurde. Dies gilt vorbehaltlich der Entscheidung des Landtags über das 2. Bildungssicherungsgesetz, mit der in der kommenden Woche zu rechnen ist. Hiervon unberührt bleibt die den Schulen mit Erlass vom 12. März 2021 eingeräumte Möglichkeit, die ZKE-Aufgaben auf freiwilliger Basis zu nutzen.
Abschlussprüfungen – ZP 10, Abitur, Externen-Prüfungen
Schülerinnen und Schüler, die in den kommenden Wochen ihre schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfungen ablegen, aber von Quarantänemaßnahmen der Gesundheitsämter betroffen werden, können grundsätzlich die Möglichkeit erhalten, mit einem negativen Bürgertest an den Präsenzabschlussprüfungen teilzunehmen, ggf. in gesonderten Räumen. Dabei ist zu beachten, dass das Aussetzen der Quarantäne sich nur auf die Prüfungen bezieht. Davon ausgenommen ist der Schulweg; dieser muss nach wie vor unter besonderen Hygienevorgaben (kein ÖPNV; keine Schulhofkontakte) erfolgen. Die Entscheidung über diese Möglichkeit treffen die zuständigen Gesundheitsbehörden.
Nachprüfung für den schulischen Teil der Fachhochschulreife
Schülerinnen und Schüler, die keine Zulassung zur Abiturprüfung an allgemeinbildenden Schulen erhalten haben und denen bisher nicht der schulische Teil der Fachhochschulreife bescheinigt werden kann, sollen in diesem Jahr erneut – sowie im Vorjahr auch – die Gelegenheit erhalten, dies durch eine Nachprüfung zu erreichen. Das sieht der Entwurf der Dritten Verordnung zur befristeten Änderung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen vor. Am 30. April 2021 entscheidet der Ausschuss für Schule und Bildung des Landtags über seine Zustimmung zu dieser Änderungsverordnung. Ich bitte darum, die betroffenen Schülerinnen und Schüler über diese Möglichkeit zu informieren.
Pooltests an Grundschulen und Förderschulen
Im Zusammenhang mit der Einführung einer Testpflicht hat das Land Selbsttests für Schülerinnen und Schüler angeschafft. Ich hatte Sie in diesem Zusammenhang bereits darüber informiert, das Ministerium werde bei den weiteren Beschaffungsvorgängen darauf achten, dass die Testverfahren möglichst alters- und kindgerecht durchgeführt werden können und dabei alternative Testverfahren für Grundschulen, Förderschulen und Schulen mit Primarstufe geprüft werden. Wir sind weiterhin darum bemüht, Pooltests („Lolli-Tests“) an diesen Schulen zeitnah einzuführen.
Ich möchte Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass diese deutliche Verbesserung für die Anwendbarkeit und Handhabung bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen allerdings zwingend mit einem Unterrichtsmodell verknüpft werden muss, das einen täglichen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht nach dem Prinzip „Montag-Mittwoch-Freitag-Dienstag-Donnerstag“ für jeweils die Hälfte der Klasse vorsieht. Ich bitte Sie daher schon jetzt darum, sofern erforderlich eine Umstellung auf dieses Prinzip vorzubereiten und bis zum Beginn der 18. Kalenderwoche vorzunehmen. Im Übrigen sind für die betroffenen Schulen in der kommenden Woche erste Informationsveranstaltungen vorgesehen, zu denen eine gesonderte Einladung erfolgt.
Schulbetrieb und Prüfungen in Berufskollegs
Voraussichtlich bis zum Schuljahresende gilt weiter für alle Bildungsgänge und Jahrgangsstufen, dass Unterricht auch wieder in Präsenz aufgenommen wird. Hinsichtlich einer Beschränkung auf Abschlussklassen ab einer Inzidenz von 165 sowie der Beschränkung auf Wechselunterricht (Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht) ab einer Inzidenz von 100 sind die Regelungen der Coronabetreuungsverordnung maßgeblich. Der Distanzunterricht unterliegt hierbei den rechtlichen Vorgaben der VO zum Distanzunterricht.
Hinsichtlich eines möglichst großen Umfanges an Präsenzunterricht sind unter Berücksichtigung der frühesten anstehenden Prüfungen und Abschlüsse folgende Prioritäten zu setzen:
- Abschlussklassen vollzeit- und teilzeitschulischer Bildungsgänge (einschließlich Fachschulen des Sozialwesens im zweiten Jahr der konsekutiven Organisationsform) sowie die Fachklassen des dualen Systems, die Teile ihrer dezentralen oder zentralen Abschlussprüfungen bzw. Teile ihrer Berufsabschlussprüfung vor den zuständigen Stellen (Kammern) im Mai 2021 ablegen.
- Alle anderen Abschlussklassen vollzeit- und teilzeitschulischer Bildungsgänge (einschließlich Fachschulen des Sozialwesens im zweiten Jahr der konsekutiven Organisationsform sowie der Fachklassen des dualen Systems).
- Die Klassen 12 des Beruflichen Gymnasiums mit Blick auf die Leistungsfeststellungen innerhalb der Qualifikationsphase.
- Schülerinnen und Schüler in 3,5-jährigen oder 2,5-jährigen dualen Ausbildungsverhältnissen, die im Herbst 2021 Teile ihrer Berufsabschlussprüfungen vor den zuständigen Stellen (Kammern) ablegen.
- Schülerinnen und Schüler im 2. Jahr dreijähriger und im 1. Jahr zweijähriger dualer Ausbildungsberufe sowie diejenigen im 2. Jahr dreijähriger Bildungsgänge und im 1. Jahr zweijähriger Bildungsgänge mit Berufsabschluss nach Landesrecht sowie Studierende im 1. Jahr der Fachschulen in Vollzeit sowie im 2. und 3. Jahr in Teilzeit.
- Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 11 des Beruflichen Gymnasiums, im 1. Jahr drei- und 3,5-jähriger dualer Ausbildungsberufe und im 1. Jahr zweijähriger Bildungsgänge ohne Berufsabschluss nach Landesrecht sowie Studierende im 1. Jahr der Fachschulen in Teilzeit.
Die Schulleitungen entscheiden in eigener Verantwortung, ob aus pädagogischer Sicht für einzelne Klassen entweder der reine Distanzunterricht fortgeführt werden kann oder aber ein vollständiger Präsenzunterricht erforderlich ist.
Der Präsenzunterricht in Abschlussklassen des dualen Systems der Berufsausbildung ist drei Wochen vor dem Prüfungstermin zu beenden. Der Unterricht ist ab diesem Zeitpunkt in Distanzform weiterzuführen. Für alle anderen Abschlussklassen mit zentralen oder dezentralen Prüfungen kann von dieser Regelung ebenfalls Gebrauch gemacht werden.
Die Zuständigkeit für die Durchführung der Berufsabschlussprüfungen liegt bei den zuständigen Stellen. In der Coronabetreuungsverordnung ist geregelt, dass die Räume der Berufskollegs für Berufsabschlussprüfungen genutzt werden können. Durch die Vorgaben ist es auch für die aktuell anstehenden schriftlichen Abschlussprüfungen erforderlich, dass für getestete und nicht getestete Auszubildende unterschiedliche Räume vorgehalten werden. Schulleitungen sind gehalten, in Abstimmung mit ihrem Schulträger an den Prüfungstagen der Berufsabschlussprüfungen die räumlichen Kapazitäten durch verstärkte Nutzung von Distanzunterricht bereitzustellen. Die Prüfungsaufsicht und Prüfungsdurchführung sind grundsätzlich von den zuständigen Stellen sicherzustellen. Hier werden auch Lehrkräfte im Rahmen ihres Ehrenamtes tätig.
Bei Nutzung von Blended Learning-/Hybridunterricht (wechselweise ein Teil der Klasse in Präsenz, ein Teil in Distanz) oder rhythmisiertem Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht, der z. B. in wöchentlichem Wechsel für die ganze Klasse erfolgt, wird auf nachfolgende Aspekte hingewiesen:
- gemäß organisatorischem und pädagogischem Plan sollen insbesondere für die Fachklassen des dualen Systems und die Fachschulbildungsgänge synchrone (zeitgleiche) Organisationsmodelle der Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht gemäß Stundenplan unter Einhaltung der jeweiligen Stundentafel stattfinden;
- die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht erstreckt sich auch auf den Distanzunterricht;
- sofern Unterrichtstage und -zeiten verlegt werden, sind z.B. die Ausbildungsbetriebe und sozialpädagogischen Einrichtungen gemäß § 7 der Verordnung zum Distanzunterricht zu informieren;
- die Handreichung zur chancengerechten Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht im Berufskolleg gibt rechtliche, organisatorische und didaktisch-methodische Hinweise für bildungsgangspezifische Konzepte zur Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht, die genutzt werden sollen.
Zur Sicherstellung der Bildungsbiographien wird ergänzend auf folgende Möglichkeiten hingewiesen:
Die in allen Stundentafeln der Bildungsgänge der Berufskollegs ausgewiesenen Unterrichtsstunden des Differenzierungsbereiches sollen verstärkt für das Angebot von Stützunterricht genutzt werden.
In den Fachklassen des dualen Systems kann zusätzlich in Abstimmung mit den Ausbildungsbetrieben von einem um 80 Stunden jährlich erweiterten Differenzierungsbereich Gebrauch gemacht werden. Zu ggf. erforderlichen zusätzlichen Stellen wird auf das Unterstützungspaket Personal hingewiesen.
Zudem können in den Fachklassen des dualen Systems, die keine Abschlussklassen sind, gemäß APO-BK in Abstimmung mit den Ausbildungsbetrieben bis zu 160 Unterrichtsstunden in das kommende Schuljahr verlagert werden.
Abschließende Bemerkungen
Auf der Grundlage des eingangs dargestellten Bundesgesetzes ändern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Schulbetrieb erneut auch in Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung möchte die damit verbundene Gelegenheit jedoch zur Etablierung einer klaren Regelung zum Schulbetrieb nutzen, die unter Berücksichtigung des weiteren Infektionsgeschehens möglichst für einen längeren Zeitraum Bestand haben sollte. Das Ministerium für Schule und Bildung wird die Umstellung des Schulbetriebes gemäß den Regelungen des Bundesgesetzes in den kommenden Tagen und auch am kommenden Wochenende eng begleiten und beratend für Schulen und Schulträger zur Verfügung stehen. Ich hoffe sehr, dass dieser Umstieg gut gelingt und in einen möglichst stabilen Schulbetrieb einmündet. Hierbei setzen wir erneut auf Ihre Unterstützung und Mitwirkung.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
Donnerstag, den 8.4.2021
Aktuelle Schulmail des Schulministeriums:
Ab dem kommenden Montag (12.4.) werden alle Schulen in Nordrhein-Westfalen in den Schulbetrieb nach den Osterferien zunächst für eine Woche im Distanzunterricht starten.
Ab dem 19. April 2021 soll der Unterricht an den Schulen dann – sofern es das Infektionsgeschehen zulässt – wieder mit Präsenzanteilen (Wechselunterricht) fortgesetzt werden.
Die vollständige Email können Sie hier lesen: Schulmail Betrieb nach den Osterferien
Nähere Informationen zur konkreten Umsetzung an der DWS folgen!
Freitag, den 26.3.2021
Die aktuelle Schulmail des Ministeriums ist da – auch dort ist zunächst von einer Weiterführung des aktuellen Unterrichtsmodells nach den Osterferien die Rede. Das weitere Vorgehen wird sich nach der dann herrschenden Lage und entsprechenden Absprachen mit den beteiligten Verbänden richten.
Die vollständige Mail können Sie hier lesen: Informationen zum Schulbetrieb nach den Ferien
Das ganze Team der Dechant-Wessing-Schule bedankt sich für den Einsatz und die Unterstützung in den letzten Wochen und wünscht Ihnen und Ihren Familien schöne und erholsame Osterferien!
Freitag, den 5.3.2021
Die neue Schulmail ist pünktlich zum Wochenende gekommen – an den Vorgaben für den Unterricht an Grundschulen ändert sich bis zu den Osterferien nichts.
Die ganze Email können Sie hier nachlesen: informationen-zum-schulbetrieb-nrw
Donnerstag, den 4.3.2021
Liebe Eltern,
in der kommenden Kalenderwoche (10. KW, von Montag, 08.03. bis Freitag, 12.03.2021) bleiben der Stundenplan und die Distanztage für alle Klassen bestehen.
Für die Betreuung Ihrer Kinder gilt:
Die Anmeldung für die kommende Woche wird von der jetzigen Woche übernommen.
Bei Änderungen Ihrer Betreuungswünsche senden Sie uns bitte bis Freitag, den 5. März 2021 12 Uhr, eine E-Mail unter gs.dechantwessing@warendorf.de.
Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Nottebaum
Samstag, den 20. Februar 2021
Wie wir der Presse entnehmen konnten, gelten ab Montag verschärfte Bedingungen beim Tragen einer Gesichtsmaske:
- Für alle Personen auf dem Schulgelände gilt eine durchgehende Maskenpflicht, d.h. die Kinder müssen auch während des Unterrichts auf dem Platz eine Maske tragen.
- Das Tragen einer medizinischen Maske wird empfohlen, ist aber nicht zwingend erforderlich, zumal die Größe auch passen muss. Stoffmasken sind weiterhin gestattet!
- Bitte denken Sie auch daran, eine Reservemaske mitzugeben.
Samstag, den 13.Februar 2021
Sehr geehrte Eltern,
aus der aktuellen Mail des Ministeriums geht hervor, dass für die Kinder der Primarstufe ab Montag, den 22.2.2021 Wechselunterricht starten soll.
Wir sind in der Planung, wie die Vorgaben an der DWS gut umgesetzt werden können. Unser Ziel ist ein für die Familien zuverlässiger Stundenplan. Der Unterricht soll an den Präsenztagen von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr stattfinden, Schwerpunkte sind die Fächer Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und bei uns Englisch. Nach Möglichkeit werden der Klassenlehrer und ein weiterer Lehrer der Klasse eingesetzt.
Unsere Schule ist in der glücklichen Lage, dass alle Kollegen im Einsatz sein können. Daher werden wir zu Ihrer Entlastung versuchen, verhältnismäßig viel Präsenzunterricht anzubieten.
So bleiben einzelne Distanztage, an denen wir nach den Vorgaben auch vormittags eine Betreuung anbieten sollen. Dies ist nicht einfach umzusetzen, insbesondere auch räumlich nicht. Daher bitten wir Sie, Ihr Kind am Distanztag wirklich nur im Notfall anzumelden.
Mit dem Stundenplan, den wir Ihnen spätestens am Donnerstag zukommen lassen, erhalten Sie auch einen Anmeldebogen für die Betreuung. Diese Abfrage ist verbindlich und muss zwecks Planung fristgerecht erfolgen – wie gewohnt bis Freitag 12 Uhr. Wichtig sind die konkreten Zeiten an den einzelnen Tagen!
Noch ist der Schülerverkehr nicht geregelt. Nähere Informationen folgen. Sicher ist es sehr hilfreich, wenn Eltern ihre Kinder nach dem Unterricht an den bekannten Hol- und Bringzonen am Leutehaus und bei Crabus abholen können.
Mit freundlichem Gruß
Dorothee Nottebaum
Donnerstag, den 11.2.2021
Das Schulministerium informiert über das Vorgehen an den Schulen in NRW ab dem 22. Februar.
Vorgegeben ist ein Wechsel aus Präsenz- und Distanzunterricht, die genaue Umsetzung ist den Schulen überlassen.
Den vollständigen Text können Sie hier nachlesen: https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/regelungen-fuer-schulen-ab-dem-22-februar-2021
Das Team der DWS wird in der kommenden Woche an der konkreten Umsetzung der Vorgaben arbeiten und Sie schnellstmöglich informieren.
Dienstag, den 9.2.2021
Betreuung am Rosenmontag, den 15.2.und am Dienstag, den 16.2.2021
Liebe Eltern,
nach Rücksprache mit der Stadt Warendorf habe ich die Information erhalten, dass wir als Schule eine eigene Lösung finden dürfen für die beiden Tage.
Gerade vor dem Hintergrund der zusätzlichen Belastung in dieser Woche durch die aktuelle Wetterlage möchten wir den Eltern, die dringend darauf angewiesen sind, anders als bisher festgelegt, Folgendes anbieten:
Es findet an diesen beiden Tagen doch Betreuung statt, aber kein Distanzlernen.
Sollten Sie für Ihr Kind am Rosenmontag und am Dienstag dringend eine Betreuung benötigen, bitten wir um eine zeitnahe Nachricht per Email an gs.dechantwessing@warendorf.de .
Letzter Termin: Freitag bis 12 Uhr!
Noch haben wir keine Rückmeldung vom Ministerium, wie Unterricht grundsätzlich ab der nächsten Woche (7. Kalenderwoche) weitergeht. Wie gewohnt werden wir Sie schnellstmöglich informieren.
Dorothee Nottebaum
Sonntag, den 7.2.2021
Wetterlage und Betreuung am Montag, den 8.2.2021
Liebe Eltern,
für die angemeldeten Kinder steht das Team der DWS wie gewohnt zur Verfügung.
Die allgemeine Wetter- und Verkehrslage ist jedoch und bleibt wohl auch noch angespannt.
Sollten Sie Ihr Kind morgen also zu Hause betreuen können, bitten wir um eine Nachricht per Email an gs.dechantwessing@warendorf.de.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Dorothee Nottebaum
Freitag, den 29.1.2021
Für Kinder aus der dritten und vierten Klasse, die sich besonders für Mathematik und Knobelaufgaben interessieren, gibt es ein Angebot im Internet, bei dem ohne zusätzliche Anmeldung Forscheraufgaben bearbeitet und immer Montagnachmittag in einem Livestream besprochen werden können.
https://www.mo-ni.de/jagtmrx/deine-mathe-ag/
Freitag, den 29.1.2021
Sehr geehrte Eltern,
alle Warendorfer Schulen haben sich zu Beginn des Schuljahres auf Montag, den 15.2. und Dienstag, den 16.2. als bewegliche Ferientage verständigt.
Dieser Konferenzbeschluss hat weiterhin Bestand.
Es findet somit an diesen beiden Tagen keine Betreuung und auch kein Distanzlernen statt, sollte dies über den 12.2. hinaus verlängert werden.
Mittwoch, den 27.1.2021
Liebe Eltern,
wie auf der Internetseite des Ministeriums zu lesen ist, wird es für alle Schulen in NRW bis mindestens 12.02.2021 Distanzunterricht geben.
Damit wird auch die Notbetreuung an der DWS weiterhin angeboten
in der 5. Woche vom 1.2. – 5.2.2021 und
in der 6. Woche vom 8.2. – 12.2.2021.
Wir verfahren bei der Anmeldung wie bisher:
Weiter gilt, dass spätestens am Freitag bis 12.00 Uhr die Anmeldung für die nächste Woche vorliegen soll.
Sie dürfen Ihr Kind sehr gerne auch schon früher anmelden, auch direkt schon für zwei Wochen, wenn Sie Ihre Arbeitszeiten schon längerfristig kennen.
Bitte schicken Sie uns eine Mail unter der bekannten Adresse:
gs.dechantwessing@warendorf.de
Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Nottebaum
Montag, den 25.1.2021
An die Eltern der zukünftigen Erstklässlerinnen und Erstklässler:
Der für den 1. Februar geplante „Einschulungsparcours“ fällt aus und wird voraussichtlich an einem späteren Termin durchgeführt.
Sonntag, den 24.1.2021
Bitte beachten Sie, dass trotz der Zeugnisbemerkung zum „Wiederbeginn des Unterrichts am 1.2.2021“ die Schule voraussichtlich mindestens bis Mitte Februar geschlossen bleibt, wie in den Medien zu hören ist. Es findet also vermutlich weiterhin Distanzunterricht statt.
Seitens des Schulministeriums liegen uns leider nach wie vor keine konkreten Aussagen vor.
Sonntag, den 17.1.2021
Sehr geehrte Eltern,
benötigen Sie in der Zeit des Distanzunterrichts zusätzliche Betreuungstage für Ihr Kind?
Bei Bedarf stellt Ihnen die DWS gerne eine Schulbescheinigung aus zur Beantragung des Krankengeldes.
Bitte senden Sie eine Mail an gsdw.dechantwessing@warendorf.de
oder melden Sie sich telefonisch (02585-226) zu den Bürozeiten Montag, Mittwoch oder Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr.
Mit freundlichem Gruß – Dorothee Nottebaum
Donnerstag, den 14.1.2021
Heute erhalten alle Eltern der DWS ein Informationsschreiben mit ersten Schritten bei der Benutzung von „Iserv“, einer Kommunikationsplattform, die von allen Schulen in Warendorf genutzt wird.
Hier der Link für die Startseite:
Samstag, den 9.1.2021
Liebe Eltern,
wir beginnen nun wieder mit der Arbeit am Wochenplan. Wie gewohnt erhalten Sie hierzu immer sonntags eine Nachricht der Klassenleitung.
Im Team haben wir uns über den täglichen zeitlichen Rahmen Gedanken gemacht. Wenn Ihr Kind konzentriert arbeitet, schlägt das Kollegium vor:
Jahrgang 1 maximal 1,5 Zeitstunden
Jahrgang 2 maximal 2,5 Zeitstunden
Jahrgang 3 maximal 3 Zeitstunden
Jahrgang 4 maximal 3 Zeitstunden
Täglich sollen Aufgaben der Fächer Deutsch und Mathematik bearbeitet werden, darüber hinaus erhalten die Kinder zusätzliche Aufgaben.
Die Kinder, die in der Betreuung angemeldet sind, werden dort vormittags auch in diesem Rahmen arbeiten können.
Ein täglich regelmäßiges Arbeiten ist für Ihr Kind wichtig, damit es lernt, sich seine Zeit selbst einzuteilen. So entsteht für Sie alle zu Hause Struktur und Orientierung.
Die Klassenleitungen vereinbaren mit den Klassen individuelle Termine für Materialausgaben und das Einsammeln der Arbeitsergebnisse.
Anfang der Woche erhalten Sie Informationen zu I- Serv, einer digitalen Schulplattform.
Die Herausforderungen sind uns bewusst und wir wünschen Ihnen und den Kindern alles Gute für die Zeit zu Hause!
Das Team der DWS
Donnerstag, den 7.1.2021
Heute erreicht uns die aktuelle Schulmail vom Ministerium, in der die gestrigen Informationen noch etwas genauer erläutert werden.
Explizit wird um den Hinweis an die Eltern gebeten, dass im Jahr 2021 pro Elternteil für 10 zusätzliche Tage (bei Alleinerziehenden 20) Kinderkrankengeld gewährt wird, wenn die Betreuung der Kinder zu Hause erfolgt.
Die gesamte Mail können Sie hier nachlesen: Schulmail zum Unterricht vom 11.-31.1.2021
Am 25. Januar wird über das weitere Vorgehen beraten.
An der DWS erhalten die Schülerinnen und Schüler wie gewohnt am Sonntag die Wochenpläne mit Aufgabenstellungen für die kommende Woche.
Mittwoch, den 6.1.2021
Sehr geehrte Eltern der DWS,
im Namen des Teams unserer Schule wünsche ich Ihnen und Ihren Familien alles Gute für 2021.
Den Medien konnte man heute die ersten Informationen mit den neuen Regelungen für den Unterricht in Nordrhein-Westfalen vom 11. bis zum 31. Januar 2021 entnehmen. Als Schule haben wir noch keine Nachricht vom Ministerium erhalten.
Aus organisatorischen Gründen für die Schule und für Sie als Familien wende ich mich aber schon jetzt an Sie mit den bisher vorliegenden Informationen des Ministeriums:
Der Präsenzunterricht wird bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt.
In allen Schulen wird der Unterricht ab Montag, den 11. Januar 2021 für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt.
Alle Schulen bieten ab Montag ein Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nicht zuhause betreut werden können. (Notbetreuung)
Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regelhafter Unterricht statt.
Alle Eltern sind jedoch aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten.
Umsetzung an unserer DWS:
Anmeldung wochenweise, jeweils bis Freitag 12 Uhr mittags für die nächste Woche!
Bitte informieren Sie mich, wenn Ihr Kind die Notbetreuung besuchen soll, Zeitraum von 8.00 Uhr bis maximal 16.00 Uhr.
Anmeldungen bis Freitag, den 8. Januar 2021 für die Woche vom 11.-15. Januar 2021 ausschließlich unter gs.dechantwessing@warendorf.de
mit folgenden Informationen: Name des Kindes, Klasse, kommt am Montag von___ bis___, kommt am Dienstag von___ bis___ u.s.w.
Vielen Dank und herzliche Grüße – Dorothee Nottebaum
Mittwoch, den 6.1.2021
Mit großer Trauer haben wir die Nachricht erhalten, dass der langjährige Schulleiter der DWS, Hermann Hagemeyer, am 2. Januar im Alter von 85 Jahren gestorben ist.
Lesen Sie gern den ausführlichen Nachruf hier.
Mittwoch, den 23.12.
Das diesjährige Krippenspiel heißt „Eine Zeitreise“ und wurde von Merle Köster und Katrin Viehmeyer mit der Klasse 3 einstudiert.
Um Kinder, Eltern, Verwandte und andere interessierte Menschen auch unter den besonderen Umständen in den Genuss des Stückes kommen zu lassen, wurde ein Film erstellt, den Sie über den unten stehenden Link bei Youtube ansehen können.
Vielen Dank allen, die an der Umsetzung beteiligt waren, viel Freude beim Ansehen und schöne Weihnachtsfeiertage!
Krippenspiel DWS Weihnachten 2020 „Eine Zeitreise“
Freitag, den 18.12.2020
Sehr geehrte Eltern,
auch diese letzte Woche mit Präsenz- und Distanzunterricht wurde von Ihnen und dem Team der DWS gut gemeistert. Waren am Montag nur 11 Kinder zum Distanzunterricht angemeldet, so steigerte sich die Zahl ab Mittwoch deutlich und am Freitag waren von unseren 118 Schülern 42 im Distanzunterricht.
Am Montag und Dienstag findet für die angemeldeten Kinder die Notbetreuung statt, morgens mit jeweils zwei Kollegen, ab 11.30 Uhr durch die Mitarbeiter der OGS. (Tel. OGS 0157 71 25 62 40)
Nach heutigem Stand gilt in NRW für den Unterricht im neuen Jahr:
- Notbetreuung am Donnerstag, den 7. und am Freitag, den 8. Januar 2021
Bitte informieren Sie mich, wenn Ihr Kind die Notbetreuung an diesen Tagen besuchen soll, Zeitraum von 8.00 Uhr bis maximal 16.00 Uhr.
Anmeldungen bis Sonntag, den 3. Januar 2021
ausschließlich unter gs.dechantwessing@warendorf.de mit folgenden Informationen:
Name des Kindes, Klasse, kommt am Donnerstag von___ bis___, kommt am Freitag von___ bis___.
- Der reguläre Unterricht startet nach jetziger Aussage am Montag, den 11. Januar 2021 um 8 Uhr.
Das Team der Dechant- Wessing- Schule wünscht Ihnen und Ihren Familien eine schöne Ferienzeit mit erholsamen Tagen und einem gesegneten Weihnachtsfest.
Ihnen allen einen guten Start in das Neue Jahr 2021 und einen optimistischen Blick auf das, was uns dann erwartet.
Dorothee Nottebaum
Dienstag, 3.11.2020
Sehr geehrte Eltern,
wir haben ein Schreiben vom Kreis Warendorf erhalten:
Präventionsmaßnahmen und Informationen für Kitas und Schulen
Umgang mit Covid-19 Symptomen in der Schule – zur Erinnerung:
- erkältete Kinder dürfen die Einrichtung nicht besuchen und bleiben 24 Stunden zu Hause unter Beobachtung
- Kinder mit Fieber, Husten, Durchfall, Geruchs- und Geschmacksstörung dürfen nicht in die Schule kommen
- Kinder, die enge Kontaktperson von Coronainfizierten in Quarantäne sind, dürfen nicht zur Schule kommen
Procedere beim Auftreten einer Coronainfektion in der Schule:
- Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsamt und Schule wird ausgeführt
- Corona- Ansprechpartner der Schule vermitteln Kontaktdaten
- Gesundheitsamt informiert Eltern bzw. Betroffene mit dem Ziel einer zeitnahen Quarantäne
Den genauen Text finden Sie hier: Präventionsmaßnahmen und Informationen
Unabhängig davon, möchte ich Sie dringend bitten, sich jederzeit sofort auch bei mir zu melden, wenn Sie in Ihrem Umfeld ein positives Testergebnis haben, das Auswirkungen auf Ihr Kind und somit auf unsere Schule haben könnte. Ich bin auch am Wochenende zu erreichen unter gs.dechantwessing@warendorf.de und 02581-781049 (ggf. AB).
Mit freundlichem Gruß
Dorothee Nottebaum
Montag, den 14.12.2020 13.00 Uhr
Aktuelle Informationen aus der DWS für die ganze Woche.
Es gibt keine neuen Nachrichten aus dem Ministerium!
Das bedeutet:
Der Unterricht an Grundschulen findet bis Freitag, den 18.12.2020 statt.
An der DWS unterrichten wir nach Stundenplan, RaBE, ÜMI und OGS finden wie gewohnt statt.
Einige Kinder lernen bereits ab heute zu Hause (Distanzunterricht).
Sie können ihr Kind weiterhin schriftlich per E-Mail für die kommenden Tage abmelden:
Nur unter gs.dechantwessing@warendorf.de
mit Namen des Kindes, Angabe der Klasse, wechselt zum Distanzlernen ab __.12.2020.
Die Klassenlehrer verteilen auf den bekannten Wegen Aufgaben an die Kinder ihrer Klasse.
Für das Team der DWS
Dorothee Nottebaum
Sonntag, 13.12.2020 19.30 Uhr
Diese Nachricht hat uns soeben erreicht:
Es gelten folgende Regelungen ab Montag, den 14. Dezember 2020, unverändert:
· Die Schulen bleiben geöffnet, die Präsenzpflicht ist aufgehoben, die Schulpflicht besteht weiterhin und der Unterricht findet bis einschließlich Freitag, den 18. Dezember 2020, statt. Für die Klassen 1-7 ist den Eltern die Entscheidung über die Teilnahme ihrer Kinder am Präsenzunterricht in den Schulen freigestellt.
· An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020 (kein regulärer Unterricht, Notbetreuung möglich).
Die vollständige Mitteilung können Sie hier lesen.
Sonntag, 13.12.2020 19.00 Uhr
Sehr geehrte Eltern der DWS,
als Schule haben wir bisher offiziell keine weiteren Nachrichten erhalten. Daher sind wir wie Sie auf dem Stand, den die Medien verbreiten.
Sobald wir nähere Informationen haben, werden Sie umgehend in Kenntnis gesetzt.
Am Montag und Dienstag wird der Unterricht nach Plan stattfinden. Unterrichtsschluss ist für jede Klasse so wie im Stundenplan vorgesehen. Auch OGS und ÜMI finden wie gewohnt statt.
An der DWS sind ab Montag, den 14.12.2020 nur einzelne Kinder abgemeldet worden. Diese Kinder arbeiten zu Hause bitte an den Aufgaben, die die Kollegen Ihnen bereits im Vorfeld mitgegeben haben.
Es findet kein Sport- und kein Schwimmunterricht statt.
Die Kinder nehmen auf jeden Fall bitte ihre Sporttaschen mit nach Hause.
Schauen Sie regelmäßig auf die Homepage.
Mit freundlichem Gruß – Dorothee Nottebaum
Freitag, 11.12.2020 14.00 Uhr
Sehr geehrte Eltern der DWS,
wir haben soeben eine Nachricht aus dem Ministerium erhalten mit Regelungen ab Montag, den 14.12.2020.
Die für unsere Schule relevanten Aussagen sind hier zusammengefasst:
- In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.
- Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich.
- Start ab Montag, den 14.12.2020 möglich, oder zu einem späteren Zeitpunkt
- Eltern zeigen uns als Schule per Email schriftlich an, wer von der Befreiung Gebrauch machen möchte:
gs.dechantwessing@warendorf.de mit Namen des Kindes, Angabe der Klasse, wechselt zum Distanzlernen ab xx.12.2020
- Kinder, die zu Hause bleiben, müssen dort lernen und arbeiten
- Die Schüler der DWS haben eine rosa Mappe mit Arbeitsaufgaben vorliegen
- Bitte auch die Anton-App nutzen
An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Eine Notbetreuung wird stattfinden, Abfrage erfolgt später.
Nähere Informationen zum Schulbetrieb ab dem 14.12.2020 sollen von Frau Ministerin Gebauer heute noch bekanntgegeben werden.
Wenn relevant für die nächsten Tage, werde ich Sie kurzfristig informieren.
Mit freundlichem Gruß –
Dorothee Nottebaum
Die gesamten Informationen können Sie hier nachlesen: https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/archiv-2020/11122020-informationen-zum-angepassten
Mittwoch, 9.12.2020
Dienstag, 1.12.2020
Das Schulministerium hat die aktuellen Schutz- und Verhaltensregeln nach den Beschlüssen der Bundesregierung vom 25.11. noch einmal angepasst, weist aber darauf hin, „dass es sich bei den dort hinterlegten Punkten fast ausschließlich um die Aufbereitung bereits bekannter und praktizierter Verfahren und Regelungen handelt.“
Die vollständige Übersicht können Sie hier lesen: Übersicht-Schutz-und-Verhaltensregeln-im-angepassten-Schulbetrieb
Montag, 23.11.2020
Sehr geehrte Eltern der DWS,
Sie haben der Presse sicherlich entnommen, dass der letzte Unterrichtstag vor den Ferien Freitag, der 18.12.2020 ist.
An der DWS haben wir für diesen Tag bereits Klasse(n)Weihnacht geplant.
Das Ministerium hat uns heute mitgeteilt, dass am Montag, den 21.12. und am Dienstag, den 22.12.2020 eine Notbetreuung stattfinden kann.
Die Notbetreuung wird von Lehrkräften sowie Mitarbeitern unserer Betreuungssysteme durchgeführt. Dazu müssen Sie als Eltern einen Antrag auf Betreuung Ihres Kindes stellen. Ein entsprechendes Formular werden wir Ihnen zeitnah zukommen lassen.
Bleiben Sie gesund –
Dorothee Nottebaum
Freitag, 20.11.2020
Die Stadt Warendorf macht in einer Pressemitteilung deutlich, dass Sportunterricht weiterhin möglichst im Freien durchgeführt werden sollte (auch in Form von Spaziergängen, Spielplatzbesuch u.ä.), aber auch in der Turnhalle gestattet ist. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung der notwendigen Hygiene- und Abstandsregeln. Die Lehrkräfte der DWS beziehen in die jeweiligen individuellen Planungen neben den äußeren Bedingungen auch Aspekte wie Klassengröße und Jahrgangsstufe mit ein. Der Schwimmunterricht in der Klasse 3 ist ebenfalls nach jetziger Lage noch möglich. Die vollständige Presseerklärung können Sie hier lesen: 19.11.2020 Durchführung von Sportunterricht an den Schulen
Noch ein weiterer Hinweis:
Aktuell ist in einigen Klassen das „Sammelfieber“ mit Sammelkarten ausgebrochen. Weil dies sich nicht nur als abträglich für die Bewegungspausen erwiesen hat sondern teilweise auch für erheblichen sozialen Druck sorgt, hat sich das Team der DWS entschlossen, die Sammelkarten sowohl im Vormittagsbereich als auch in OGS und ÜMI zu verbieten. Die Kinder dürfen die Karten also nicht mehr mit in die Schule bringen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Montag, 16.11.
In einem aktuellen Erlass werden u.a. die Rahmenbedingungen von Elternsprechtagen erläutert. Die an der DWS vorgesehene Mischung aus persönlichen und telefonischen Einzelgesprächen ist danach zulässig.
Ein Ausfüllen des Kontaktformulars beim persönlichen Besuch des Elternsprechtages ist nicht notwendig, da die Anwesenheit der Eltern durch die Terminlisten bereits dokumentiert ist.
Den vollständigen Erlass können Sie hier nachlesen: Erlass Neuregelungen Corona_RS.docx
Mittwoch, 5.11.2020
Durch das regelmäßige Lüften der Klassenräume auch während des Unterrichts kann es für die Kinder nun immer wieder richtig kalt werden.
Bitte denken Sie daher daran, Ihrem Kind ausreichend warme Kleidung mitzugeben – am besten in mehreren Schichten („Zwiebellook“), die nach Bedarf an- und abgelegt werden können.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Donnerstag, 29.10.2020
Vor dem Hintergrund der aktuellen Zuspitzung gilt an der Dechant-Wessing-Schule ab sofort auch in der OGS und der ÜMI die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Mittwoch, 28.10.2020
Die geplante Jahreshauptversammlung des Fördervereins im November findet angesichts der aktuellen Entwicklung nicht statt.
Lesen Sie gern den Brief, den die Vorsitzende Beate Sickmann dazu geschrieben hat: Absage Jahreshauptversammlung 2020
Montag, 26.10.2020
Der Unterricht konnte nach den Herbstferien heute wieder starten – schön, dass fast alle Kinder und Mitarbeiter gesund erscheinen und teilnehmen konnten.
Damit dies möglichst lange so bleibt, müssen alle – Lehrkräfte, Kinder und Eltern – mithelfen und sich an die Absprachen halten:
- Die Kinder tragen weiterhin Masken, außer an ihrem Sitzplatz
- Sie waschen sich morgens und nach den Hofpausen die Hände.
- Sitzordnung und Anwesenheit werden von den Lehrkräften dokumentiert.
- Regelmäßig werden die Klassenräume gelüftet: etwa alle 20 Minuten 5 Minuten lang sowie während der gesamten Pausen.
- Auch die Lehrkräfte tragen Masken, wenn sie im Klassenraum den Abstand von 1,50m nicht einhalten können.
- Als Reaktion auf die aktuelle Zuspitzung wurde ein zweites Lehrerzimmer im Altbau „eingerichtet“, um Abstände beim Frühstück einhalten zu können.
- Eltern betreten das Schulgelände bitte nur in dringenden Fällen und zu vereinbarten Terminen.
- Besucher der Schule müssen ein Kontaktformular ausfüllen, das im Eingangsbereich ausliegt, und sich die Hände desinfizieren.
- Bei Erkrankungen gilt weiterhin die telefonische Abmeldung vor 8.00 Uhr.
- Fehlt ein Kind zwei Tage oder länger, benötigen wir ein ärztliches Attest.
- Wird ein Kind offiziell unter Quarantäne gestellt, benötigen wir darüber eine schriftliche Bescheinigung.
Wir haben heute die Zustimmung von der Stadt Warendorf bekommen, dass wir den Sportunterricht wieder in der Turnhalle stattfinden lassen können – bei entsprechender Lüftung.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Mittwoch, 21.10.2020
In der aktuellen Schulmail macht das Schulministerium Aussagen zum Unterricht nach den Herbstferien.
An den weiterführenden Schulen wird die Maskenpflicht im Unterricht wieder eingeführt, in der Grundschule ist das Tragen einer Maske im Klassenraum nicht vorgeschrieben. Das Team der DWS hält aber weiterhin an der bewährten Regelung fest, dass die Kinder, wenn sie ihren Platz verlassen, eine Mund-Nase-Bedeckung tragen sollen.
Außerdem wird auf die Wichtigkeit des regelmäßigen Lüftens hingewiesen (Stoßlüften alle 20 Minuten und während der Hofpausen).
Die vollständige Schulmail können Sie hier lesen: Schulmail Unterricht nach den Herbstferien
In einer weiteren Email werden die Regelungen zum Distanzunterricht noch einmal erläutert: RdErl. Distanzunterricht vom 20.10.2020
Freitag, 9.10.
Der SC Hoetmar wird auch dieses Jahr die beliebte Fahrt nach Winterberg anbieten, vom 2.-5. Januar 2021! Die Teilnehmerzahl muss allerdings aufgrund der Umstände reduziert werden.
Anmeldungen werden ausschließlich am 31. Oktober von 10-11.30 Uhr im Pfarrheim entgegengenommen.
Die vollständigen Informationen finden Sie hier: SC Winterbergfahrt 2021
Donnerstag, 8.10.
Das Schulministerium hat eine neue Stellungnahme zum Umgang mit der Pandemie nach den Herbstferien herausgegeben. Diese beinhaltet aber ausdrücklich keine entscheidenden neuen Informationen, sondern lediglich die bisher bekannten Aussagen in bereinigter und aktualisierter Form.
Die vollständige Schulmail können Sie hier nachlesen: Schulmail zum Unterricht nach den Herbstferien
Wir wünschen allen Kindern, Eltern und Lehrkräften der DWS trotz aller Umstände schöne Herbstferien!
Bitte beachten Sie davon unabhängig, dass wir z.Zt. von Kindern, die drei Tage oder mehr krankheitsbedingt gefehlt haben, ein ärztliches Attest benötigen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
- Erkältete Kinder (mit Husten und Schnupfen) bei sonst gutem Allgemeinbefinden dürfen die Einrichtung besuchen. Eine kinderärztliche Untersuchung ist nicht verpflichtend.
- Kinder, deren Geschwister oder andere Familienmitglieder aus Krankheitsgründen zu Hause bleiben, dürfen die Einrichtung besuchen, wenn sie selber einen guten Allgemeinzustand aufweisen.
- Kinder mit Fieber /Durchfall/Geruchs- oder Geschmacksstörung dürfen die Einrichtung nicht besuchen.
- Erkältete Kinder, die zwar fieberfrei sind, aber einen kranken Allgemeinzustand aufweisen, bleiben 24 Std. zu Hause zur Beobachtung, ob weitere Symptome dazu kommen.
- Über einen Arztbesuch entscheiden die Eltern.
- Ausgeschlossen von dem Besuch der Einrichtung sind Kinder, die sich als enge Kontaktpersonen von Corona-Infizierten in Quarantäne befinden.
Montag, 31.8.
Gerade erreichte uns die jüngste Mail des Schulministeriums mit Informationen zum weiteren Vorgehen in den Schulen, die Sie hier vollständig lesen können.
Für uns an der DWS gibt es keine wesentlichen Änderungen.
Die wichtigsten Punkte:
- Weiterhin gilt die Pflicht zum Tragen einer „Mund-Nase-Bedeckung“ auf dem Schulgelände und im Schulbulli. Auf dem Platz im Klassenraum dürfen die Kinder ihre Maske abnehmen.
- Grundsätzlich darf im Klassenraum weiterhin nicht gesungen werden, ausdrücklich wird aber auf die Möglichkeit der Nutzung größerer Räume wie der Aula hingewiesen, wenn diese ausreichend belüftet werden können.
- Das Gleiche gilt für die Nutzung der Sporthalle, auch wenn der Sportunterricht möglichst im Freien erfolgen sollte.
- Als Hilfe für Eltern, deren Kind mit Erkältungssymptomen erkrankt ist, wurde ein Schaubild entwickelt, welches das Vorgehen verdeutlichen soll. Sie können es hier ansehen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!
Montag, 24.8.
Samstag, 15.8.
Wir weisen darauf hin, dass auf dem gesamten Schulgelände, also sowohl auf dem Schulhof als auch auf der „grünen Pause“, während des Schulbetriebs Montag bis Freitag von 8-16 Uhr eine Maskenpflicht gilt, für Kinder und Erwachsene.
Diese Anordnung des Schulministeriums gilt zunächst bis zum 31. August. Informationen über die weitere Entwicklung erhalten Sie an dieser Stelle, sobald sie uns vorliegen.
4.August 2020
Sehr geehrte Eltern der DWS,
der Start in das neue Schuljahr 2020/2021 steht unmittelbar bevor.
Gestern haben wir vom Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW die ersten Nachrichten für die Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten erhalten.
Der Unterricht soll wieder möglichst vollständig nach Stundentafel im Präsenzunterricht stattfinden.
Das Ministerium schreibt die Regelungen bezüglich des Infektionsschutzes an Schulen in der Coronabetreuungsverordnung vor. Schulen dürfen nicht mit eigenen Regelungen von den Vorgaben abweichen. Die Maßnahmen werden immer dem aktuellen Infektionsgeschehen angepasst.
Für Sie als Eltern ist für den Schulstart relevant:
Die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen müssen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Dies ist verpflichtend! Nur am festen Sitzplatz im Raum sitzend dürfen die Kinder die Mund-Nasen-Bedeckung abnehmen. Die Eltern sind für die Beschaffung und die Pflege der Mund-Nasen-Bedeckung verantwortlich. Bitte üben Sie den hygienisch einwandfreien Umgang mit Ihrem Kind.
Die Lehrer werden im Unterricht weiterhin die Einhaltung der Hygienevorschriften trainieren.
Wenn Sie (mit Ihrer Familie) ein Risikogebiet bereist haben, sind Sie verpflichtet, die Coronareiseverordnung des Ministeriums zu beachten.
Bitte informieren Sie sich zu Themen des Schulbetriebs in Coronazeiten im Detail unter https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200803/Konzept.pdf
Die Einschulung an der Dechant-Wessing-Schule findet am Mittwoch, den 12.8.2020 statt.
Wir beginnen mit einem Gottesdienst in der St. Lambertus Kirche und begrüßen die Kinder der Klasse 1 anschließend in der Schule. Die Eltern erhalten hierzu in dieser Woche eine Mail.
Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 2,3 und 4 kommen am Mittwoch, Donnerstag und Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr zur Schule.
Ab Mittwoch finden die Betreuungsangebote wie gewohnt statt.
Mit freundlichem Gruß
Dorothee Nottebaum
Mittwoch, den 24.6. 2020
Heute haben wir in sehr schönem und angemessenem Rahmen unsere Viertklässler verabschiedet.
Ich bedanke mich bei Frau Lohmann für ihre engagierte und zugewandte Arbeit als Klassenlehrerin in den letzten vier Jahren.
Die Eltern der zukünftigen Klasse 1 erhalten heute einen Brief. Wir bilden ein erstes Schuljahr mit Frau Lohmann und Frau Lammerding als Leitungsteam.
Ich möchte Ihnen heute auch mitteilen, dass die anderen Klassen ihre Klassenlehrer behalten.
Dorothee Nottebaum
Mittwoch, den 24.6. 2020 Stand 9 Uhr
Liebe Eltern,
am Donnerstag und Freitag findet Notbetreuung statt, zeitlich so, wie Sie Ihr Kind angemeldet haben.
Am Montag, den 29. Juni 2020 startet die Sommerferienbetreuung für die angemeldeten Kinder.
Die Betreuung ist erreichbar unter 0157-71 25 62 40.
Das gesamte Team der DWS wünscht den Familien eine erholsame Sommerpause.
Mit freundlichem Gruß
Dorothee Nottebaum
Dienstag, der 23. 6. 2020 18 Uhr
Liebe Eltern,
das Schulamt hat bestätigt, dass morgen für die Kinder im Kreis Warendorf der letzte Schultag ist. Ab Donnerstag sind die Schulen geschlossen.
Für Mittwoch gilt: Es sind 4 Stunden Unterricht beim Klassenlehrer. Dieser wird sich Zeit nehmen, den Kindern die Situation noch einmal zu erläutern und ggf. Sorgen und Ängste aufgreifen.
Bitte geben Sie Ihrem Kind eine große Tragetasche mit, um Materialien, Sportsachen und Kleidungsstücke der Kinder einpacken zu können.
Im Laufe des morgigen Vormittags werden wir in feierlichem Rahmen nur mit den Kindern der Klasse 4 die Überreichung der Zeugnisse vornehmen. Auch wird Frau Lohmann den Kindern einige Bilder aus 4 Jahren Grundschulzeit zeigen.
Für Donnerstag und Freitag gilt nach jetzigem Stand: Alle Kollegen sind in der Schule. Wir stehen für Rückfragen zur Verfügung.
Bitte melden Sie sich umgehend per Mail ( gs.dechantwessing@warendorf.de ), wenn Sie für Donnerstag und / oder Freitag eine Notbetreuung benötigen.
Diese zweite Woche haben wir dann wohl nicht geschafft!
Dorothee Nottebaum
Sonntag, 21.Juni 2020
Liebe Eltern der DWS,
wir nähern uns dem Ende eines besonderen Schuljahres.
Eine Woche mit erweiterten Hygieneregeln, Klassenräume besetzt mit Kindern in Klassenstärke ohne Abstand, auf dem parzellierten Schulhof mit Mund-Nasen-Bedeckung… Die erste Woche ist ohne nennenswerte Ereignisse geschafft. Im heutigen Elternbrief an Sie bitten wir als Schule insbesondere darum, dass die Kinder nach Unterrichtsschluss sofort den Schulhof verlassen. Sonst bringt die strikte Einhaltung aller Regeln, die eine Durchmischung vermeiden sollen, nichts.
Den Kindern der jetzigen Klasse 4 werden wir am Freitag nach dem Gottesdienst in der Aula unserer Schule feierlich die Zeugnisse überreichen. Aufgrund der geltenden Bestimmungen können wir nur im kleinen Kreis Abschied nehmen.
Daher können wir aktuell auch nicht, wie in allen anderen Jahren üblich, eine persönliche Einladung an unsere ehrenamtlich Tätigen aussprechen. Hilfe erfahren wir als Schule in der Bücherei, in der Plattdeutsch- und Handarbeits- AG sowie mit vielen Stunden in der Förderung einzelner Schülerinnen und Schüler in verschiedenen Bereichen. Daher möchte ich im Namen des Teams an dieser Stelle und auf diesem Weg unseren Dank aussprechen. Ganz besonders möchten wir uns bei Frau Schaa bedanken, die mit dem Abschluss von Julia ihre Tätigkeit als Schülerlotsin beendet. Noch haben wir keine Idee, wie es dann nach den Sommerferien mit dem Einsatz unser ehrenamtlich Tätigen weitergehen kann.
Es hat keinen Informationsabend für die Eltern der Kinder des neuen 1. Schuljahres stattgefunden. Sie haben Post erhalten und werden von uns so schnell wie möglich weitere Informationen erhalten. Frau Groteguth und ich stehen Ihnen für Fragen Ihrerseits in dieser Woche sehr gerne zur Verfügung. Rufen Sie einfach an.
Mit freundlichem Gruß-
Dorothee Nottebaum
Freitag, den 12. Juni 2020
Noch eine Information für die Betreuung ab dem 15. 6. 2020:
Mehrere Kinder bleiben bis 15 Uhr in der Schule.
Wir werden aus organisatorischen Gründen kein Mittagessen anbieten.
Bitte geben Sie Ihrem Kind ggf. ein „zweites Frühstück“ und ein weiteres Getränk mit.
Mittwoch, den 10. Juni 2020
Sehr geehrte Eltern,
Sie haben im Elternbrief vom 9. 6. 2020 wichtige Informationen für den Schulbetrieb ab kommenden Montag, den 15. 6. 2020 erhalten. Hier nun Informationen zur Betreuung:
Im Anschluss an den Unterricht findet Betreuung statt, genau so, wie Sie den Bedarf für Ihr Kind angemeldet haben. Wir haben einen komplexen Plan für den Zeitraum bis zu den Ferien ausgearbeitet. Mitarbeiter von ÜMI und OGS und Kollegen werden die 25 angemeldeten Kinder in fünf kleineren Gruppen betreuen. Wir haben alles versucht, um die Durchmischung der Gruppen so gering wie möglich zu halten.
Einige Kinder verbleiben im Klassenverband in ihrem Klassenraum, eine Gruppe wird in der OGS betreut, eine weitere Gruppe in den Räumlichkeiten der ÜMI.
Sie als Eltern sollen den Schulhof ja nicht betreten. Ihr Kind wird also zur angegebenen Zeit aus der Schule geschickt. Entweder geht es dann allein nach Hause oder zu einer mit Ihnen verabredeten Stelle.
Hier noch einmal die Kontakte:
ÜMI 0151 21 05 87 36 OGS 0157 71 25 62 40
Herr Heuckmann wird mittags mit dem Schulbulli die Kinder der Familien transportieren, die sich gemeldet haben. Es dürfen nun 6 Kinder im Bulli transportiert werden. Es herrscht Maskenpflicht im Schülerverkehr.
Ich wünsche Ihnen im Namen des Teams erholsame Tage- Dorothee Nottebaum
Freitag, den 5. Juni 2020
Sehr geehrte Eltern,
immer wieder gibt es neue Überraschungen aus dem Ministerium.
So teilt die Landesregierung heute mit, dass ab Montag, den 15. Juni 2020 wieder alle Kinder im Klassenverband unterrichtet werden sollen.
Auch OGS und Betreuung sollen dann wieder angeboten werden.
Genaue Informationen zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs werden Sie in der nächsten Woche erhalten.
Hier finden sie die Schulmail Nr.23.
Das Team der DWS wünscht ein erholsames Wochenende.
Dienstag, den 19. Mai 2020
Liebe Eltern der Dechant- Wessing- Schule,
inzwischen haben wir die Kinder aller Jahrgänge wieder in der Schule begrüßen dürfen. Es waren viele neue Situationen für Kinder und Lehrer gleichermaßen. Mit Erleichterung können wir sagen, dass der Start gut gelungen ist.
Dank an die Kinder, die Kollegen und alle weiteren Mitarbeiter der DWS!
Fast alle Termine, die für die Schule oder auch einzelne Klassen noch bis zu den Sommerferien geplant waren, mussten wir absagen. Optimistisch haben wir viele Termine einfach ins Neue Schuljahr 20/21 verschoben.
Aktuell plant Frau Lohmann in Absprache mit Kollegen und Eltern die Verabschiedung ihrer Klasse 4. Wir denken über die Gestaltung der Einschulung am Mittwoch, den 12.8.2020 nach. Die Eltern der neuen Schulkinder werden in dieser Woche Post in ihrem Briefkasten vorfinden mit den Informationen, die wir zum jetzigen Zeitpunkt weitergeben können. Einen Informationsabend führen wir in diesem Jahr nicht durch.
Wir haben vom Ministerium noch keinerlei Weisungen, welche Betreuungsangebote wir unseren Schülern in den Sommerferien anbieten dürfen.
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